Wenn Ferienjobber über Vereine geworben werden, gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre
- Mindestens 3 Wochen
- Schichtbereitschaft
- Angabe des Vereins, der den Ferienarbeiter geworben hat durch den Ferienarbeiter im Anschreiben/Lebenslauf
- Auszahlung der 50,00 € erfolgt erst nach mindestens dreiwöchiger Beschäftigungsdauer des Ferienarbeiters
Wenn Ferienjobber über Mitarbeiter geworben werden, gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre
- Mindestens 3 Wochen
- Schichtbereitschaft
- Angabe des Mitarbeiters, der den Ferienarbeiter geworben hat durch den Ferienarbeiter im Anschreiben/Lebenslauf
- Auszahlung der 50,00 € brutto erfolgt erst nach mindestens dreiwöchiger Beschäftigungsdauer des Ferienarbeiters